Zu Artikel Bundesregierung und Parteien
»Lizenz zum weltweiten Töten? Mit den neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien wird die Bundeswehr zur
global operierenden Interventionsarmee« Die vom CDU-Verteidigungsminister Volker Rühe 1992 vorgelegten
Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) wurden von den damaligen Oppositionsparteien
SPD und Grüne vehement kritisiert. Zu Recht, denn auf der Basis der damaligen VPR konnte
der Prozess der Umstrukturierung der Bundeswehr von einer Verteidigungs- zu einer
Interventionsarmee eingeleitet werden. Mit den neuen VPR hat die
Rot-Grüne-Bundesregierung im Mai 2003 das aggressivste Bundeswehrprogramm seit dem
Zweiten Weltkrieg verabschiedet und damit Rühes Salamitaktik nahezu vollendet. Unter dem
Deckmantel »humanitärer Interventionen« wird die weltweite Kriegsbeteiligung der
Bundeswehr wieder zum Mittel der Politik. Die im November 1992 erlassenen Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR)
standen unter dem Eindruck des Endes der Blockkonfrontation zwischen Warschauer Pakt und
NATO. Verteidigungsminister Rühe erkannte, dass »für Deutschland die existentielle
Bedrohung des Kalten Krieges irreversibel überwunden« war. »Der bedrohliche Fall einer
groß angelegten Aggression ist höchst unwahrscheinlich geworden«, hieß es in den
damaligen VPR. Allerdings wachse »die Wahrscheinlichkeit weniger bedrohlicher Konflikte
im erweiterten geographischen Umfeld«.#1 Von der Verteidigungs- zur Interventionsarmee Unverblümt definierte Rühe die »vitalen Sicherheitsinteressen«, zu
denen auch wirtschaftliche - wie die »Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des
ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten
Weltwirtschaftsordnung« - zählten.#2 Um ein flexibles Eingreifen zu ermöglichen, musste
die Bundeswehr von einer Verteidigungs- zu einer Interventionsarmee umstrukturiert werden.
Fortan galt: »die Eignung der Streitkräfte zum Kriseneinsatz muss auf breiter Grundlage
verbessert werden.« Hierzu sollten die zum Kampfeinsatz befähigten
Krisenreaktionskräfte (KRK) aufgebaut werden, die sich an den »realen Bedingungen von
Krieg, Gefahr und menschlichem Elend orientieren, unter denen Soldaten künftig ihren
Dienst leisten wollen«.#3 Mit den rechtswidrigen Out-of-Area-Einsätzen im Persischen Golf
(Minensuchverband »Südflanke« 1991), in Kambodscha (UNTAC »Engel von Phnom Penh«
1991), im ehemaligen Jugoslawien (UNPROFOR, Luftbrücke Sarajewo, 1992 und
Awacs-Luftüberwachung in Bosnien-Herzegowina 1993), in Somalia (Hilfsgüter und Logistik
1992 und UNOSOM II - Nachschub- und Transportbataillon in Belet Huen, 1993) schuf die
liberal-konservative Bundesregierung Sachzwänge als Vorbereitung für deren
nachträgliche Legitimation durch das Bundesverfassungsgericht. Diese erfolgte im
Nachhinein durch das umstrittene Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
am 12. Juli 1994. Weltweite Interventionen im Namen der Humanität Die am 21. Mai 2003 vom sozialdemokratischen Bundesverteidigungsminister
Peter Struck erlassenen neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien ersetzen die VPR von
1992.#5 Sie stellen »die verbindliche Grundlage der Arbeiten im Geschäftsbereich des
Bundesministers der Verteidigung« dar.#6 Hatten SPD und Bündnisgrüne die Erweiterung des Bundeswehrauftrags
Anfang der Neunziger Jahre noch strikt abgelehnt, so heißt es heute in den neuen VPR,
diese entsprächen »dem weiten Verständnis von Verteidigung, das sich in den letzten
Jahren herausgebildet« habe.(VPR I 4) In der Tradition Rühes umfasst Verteidigung
im Widerspruch zum Grundgesetzartikel 87a »heute mehr als die herkömmliche
Verteidigung an den Landesgrenzen«. Diese schließe »die Verhütung von Konflikten und
Krisen, die gemeinsame Bewältigung von Krisen und die Krisennachsorge ein.
Dementsprechend lässt sich die Verteidigung geografisch nicht mehr eingrenzen, sondern
trägt zur Wahrung unserer Sicherheit bei, wo immer diese gefährdet ist.« (VPR I 5) Krieg gegen Terror: Alibi für Aufrüstung Die menschenverachtenden Terroranschläge vom 11. September 2001 nutzen
Verteidigungspolitiker in aller Welt, um die Rüstungsspirale anzuziehen. Wo zuvor
abgerüstet werden sollte, wird der Verteidigungshaushalt auf hohem Niveau verstetigt
(insb. USA, Russland) oder gar exorbitant gesteigert. Statt dem internationalen Terrorismus den Nährboden zu entziehen,
versäumt die Politik, die Ursachen des Problems anzugehen. Sie verweist in den neuen VPR
darauf, dass »nachfolgende Terroranschläge das Bewusstsein für die asymmetrischen
Gefährdungen geschärft« hätten. Diese könnten »jederzeit, an jedem Ort der Welt
erfolgen und sich gegen jeden richten. Vornehmlich religiös motivierter Extremismus und
Fanatismus, im Verbund mit der weltweiten Reichweite des internationalen Terrorismus
bedrohen die Errungenschaften moderner Zivilisationen wie Freiheit und Menschenrechte,
Offenheit, Toleranz und Vielfalt.« (VPR III 17 f.) Zweifelsohne stellt der internationale Terrorismus eine der größten
Bedrohungen des Weltfriedens dar. Dabei hat gerade die so genannte »Allianz gegen
Terror« ihrerseits Mittel im Anti-Terror-Krieg eingesetzt, die dem Anspruch einer
humanitären und menschenrechtsachtenden Friedenspolitik in keiner Weise gerecht wird. An
dieser Stelle sei besonders auf die US-geführten Kampfeinsätze in Afghanistan und dem
Irak hingewiesen, die mit völkerrechtwidrigen Waffen (uranhaltige DU-Munition,
Streubomben, Napalm etc.) geführt worden sind und sich auch gegen die Zivilbevölkerung
gerichtet haben. Unter größter Geheimhaltung haben Soldaten des Kommandos Spezialkräfte
(KSK) aus Calw US-Einheiten im Falle des Afghanistan-Kriegs im Anti-Terror-Krieg
unterstützt. Und wenn sich die Bundeswehr (bisher) nicht militärisch an der Besetzung
des Iraks beteiligt hat, so ging dieser Krieg auch von deutschem Boden aus (Genehmigung
der Start- und Überflugsrechte für US-Einheiten, Steuerung durch die militärische
US-Schaltzentrale EUCOM bei Stuttgart etc.). Der Erfolg der Kriegseinsätze ist einmal
mehr ausgeblieben. Noch immer herrschen in Afghanistan außerhalb von Kabul Warlords und
Drogenhändler, im Irak ist mittlerweile ein Guerillakrieg gegen die US-amerikanischen und
britischen Besatzer ausgebrochen. Dort, wo sich Deutschland massiv und durchaus effektiv am
Anti-Terror-Kampf beteiligen könnte, bleiben die neuen VPR vage formuliert. »Globale
Nichtverbreitungsverträge und Rüstungsexportkontrollen sind zu verbessern«, heißt die
bewusst unkonkret gehaltene Vorgabe.(VPR III 22) »Die Weiterverbreitung von
Massenvernichtungswaffen in Verbindung mit weitreichenden Trägermitteln kann auch die
Bevölkerung und die Länder Europas bedrohen.«(III 20). Die Proliferation von ABC-Waffen stellt gewiss ein ernst zu nehmendes
Problem dar. Dieses ist jedoch nicht durch hochgerüstete Armeen lösbar, sondern durch
eine strikte Kontrolle des Transfers, effektiver noch durch die vollständige Vernichtung
der eigenen Kapazitäten. Die weltweit größte ABC-Militärmacht stellen die USA dar, die
auch nach ihrer Intervention im Irak keine Massenvernichtungswaffen in dem Land gefunden
und stattdessen eine Vielzahl von Kriegslügen verbreitet haben. Bekanntermaßen zählt gerade die Bundesrepublik Deutschland auch
unter Rot-Grün zu den weltweit führenden Rüstungsexporteuren. Im Bereich der
Transfers und Lizenzvergaben von »Kleinwaffen« ist nach dem Regierungswechsel eine
exorbitante Steigerung der Exportquantitäten feststellbar. Dabei ist bekannt, dass neun
von zehn Toten auf den weltweiten Schlachtfeldern durch den Einsatz von »Kleinwaffen« zu
beklagen sind. Gewehre und Maschinenpistolen der Oberndorfer Waffenschmiede Heckler &
Koch zählten und zählen dabei zu den bevorzugten Waffen terroristischer Organisationen:
von den Morden der Roten Armee Fraktion (RAF) über die von Terrororganisationen (in Peru
oder Palästina) bin zur Ermordung des serbischen Ministerpräsidenten Zoran Djindjic im
März 2003 setzten Terroristen H&K-Waffen ein. Überhaupt werden an entscheidenden Stellen konkrete Aussagen bewusst
vermieden und stattdessen wiederholt allgemeine Bedrohungsszenarien aufgezeigt, die
allerdings Zündstoff in sich bergen. So sollen sich »ungelöste politische, ethische,
religiöse, wirtschaftliche und gesellschaftliche Konflikte im Verbund mit dem
internationalen Terrorismus, mit der international operierenden Organisierten
Kriminalität und den zunehmenden Migrationsbewegungen unmittelbar auf die deutsche und
europäische Sicherheit« auswirken.(III 25) Der Hinweis auf zunehmende Migrationsbewegungen lenkt den Blick eher en
passant auf ein zukünftiges Einsatzgebiet von europäischen oder NATO-Streitkräften: Die
Festung Europa wird schon heute von einer Armada gesichert, die Nacht für Nacht an den
östlichen Binnengrenzen (an der deutschen Ostgrenze durch den Bundesgrenzschutz) bis hin
nach Gibraltar Flüchtlinge aufspürt und bestenfalls wieder abschiebt. Nicht selten
sterben Migrantinnen und Migranten beim Versuch auf den europäischen Kontinent
vorzudringen was von den Medien weitgehend verschwiegen wird. Hatte Volker Rühe noch die »Aufrechterhaltung des freien Welthandels und
des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt« als Aufgabe der
Bundeswehr angesehen, so lautet die Formulierung bei Peter Struck nunmehr: »Die deutsche
Wirtschaft ist aufgrund ihres hohen Außenhandelsvolumens und der damit verbundenen
besonderen Abhängigkeit von empfindlichen Transportwegen und -mitteln zusätzlich
verwundbar.« (III 27) Was das konkret heißt, lässt der Verteidigungsminister einmal
mehr offen. Zweifelsohne kein leichter Spagat für einen Bundesminister der
Verteidigung, der - wie sein Kanzler - nach dem Wohlwollen der einzig verbliebenen
militärischen Supermacht USA strebt. Auf der Basis der neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien und
im Einklang mit der neuen NATO-Strategie kommen hochprofessionelle Soldaten der
Krisenreaktionskräfte und des Kommando Spezialkräfte als schlagkräftige
Eingreiftruppe juristisch wie geografisch grenzenlos zum Einsatz. Der Wandel von defensiv
orientierten Streitkräften zu »einer Armee im Einsatz« ist vollzogen.(VPR VIII 84) Die Bundeswehr: zu groß, zu teuer, zu gefährlich Die allgemeine Finanznot in Deutschland mit einem stetig wachsenden
Schuldenberg hat die Streitkräfte nur marginal erfasst. Plant Finanzminister Hans Eichel
auch beim Einzelplan 14 Kürzungen vorzunehmen, so werden von Generalinspekteur
Schneiderhan bis hin zu Verteidigungsminister Struck gezielt Szenarien an die Wand gemalt,
die Truppe arbeite am Rand der Existenz. Dabei wäre die drastische Reduzierung der Truppenstärke in einem ersten
Schritt um 100.000 Mann die sinnvollste Lösung des Finanzproblems. Struck beklagt
stattdessen in den VPR, dass »die strukturelle Neuausrichtung und die materielle
Modernisierung aufgrund begrenzter Finanzmittel nicht in Übereinstimmung« seien. (VPR V
63) Zugleich unterschlägt er die Tatsache, dass mit dem Eurofighter und dem
Transportflugzeug A400M derzeit die teuersten Waffensysteme in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland beschafft werden. Gefährlich sind nicht nur die außenpolitischen Machtfantasien im
Bundesverteidigungsministerium. Die allerletzte Scheibe in Rühes Salamistrategie wartet
noch in den Schubladen: Vereinzelt spielen SPD- und vor allem renommierte CDU-Politiker
mit dem Gedanken, die Bundeswehr auch im Inneren einzusetzen. Die Gefahr besteht, dass
Strucks neue VPR als Türöffner fungieren werden, Artikel 91 des Grundgesetzes
auszuhebeln. Dieser gestattet den Einsatz der Bundeswehr im Inneren »zur Abwehr einer
drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung«. Sackgasse des Militärischen Dabei ist es mehr als fraglich, ob die Truppe dazu taugt, der
»gewachsenen Bedrohung des deutschen Hoheitsgebiets durch terroristische Angriffe« Herr
zu werden (insofern diese Bedrohung tatsächlich in der beschriebenen Form bestehen
sollte). Und aus demokratischer Sicht ist es ausgesprochen bedenklich, wenn die VPR
festschreiben, die Terrorbekämpfung und der Schutz der Bevölkerung würden
»zusätzliche Anforderungen an die Bundeswehr bei der Aufgabenwahrnehmung im Inland und
demzufolge an ihr Zusammenwirken mit den Innenbehörden des Bundes und der Länder«
stellen.(VPR VI 75) Die Grenzen der Gewaltenteilung und der Aufgabenverteilung zwischen
Militär und Polizeien werden zusehends verwischt. Die neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien weisen weder den Weg zu -
aus rein militärischer Sicht - sinnvollen Reformen, noch zeigen sie Perspektiven eines
Erfolg versprechenden zivilen Konfliktlösungsmanagements auf. In der Not versucht sich
Verteidigungsminister Struck in der Besitzstandswahrung bei gleichzeitigem Offenhalten
aller Optionen. Fassen wir zusammen: 1. Die im Widerspruch zu Artikel 87a des Grundgesetzes stehende
Erweiterung des Einsatzgebietes einer zur Verteidigung des deutschen und NATO-Territoriums
gegründeten Bundeswehr ist heute zu einer Lizenz zum weltweiten Töten umfunktioniert
worden. Die Bundesregierung kann fortan geografisch ungebundene Militärinterventionen
anordnen. 2. Das gebetsmühlenartige Wiederholen der Terrorgefahr soll die
Notwendigkeit einer starken und optimal ausgerüsteten Truppe aufzeigen, die Schutz vor
den Terroranschlägen gewähren könnte was der Realität bisheriger
Militäreinsätze diametral entgegensteht. Für Industriegesellschaften wie die
Bundesrepublik Deutschland gibt es militärisch keinen hundertprozentigen Schutz.
Anschläge auf Atomkraftwerke stellen dabei die größte, aber bei weitem nicht die
einzige Existenzbedrohung dar. 3. Trotz der allgemeinen Finanznot und dem damit verbundenen massiven
Sozialabbau bei gleichzeitiger Demontage des Gesundheitssystems erhebt der Bundesminister
der Verteidigung den nicht im Mindesten nachvollziehbaren Anspruch auf eine 280.000 Mann
starke Truppe und die Beschaffung der teuersten Waffensysteme in der deutschen Geschichte.
Er erliegt der Macht des militärisch-industriell-politischen Komplexes und macht sich zum
Handlager einer profitorientierten Rüstungsindustrie. 4. Mit der bewussten Grenzverwischung zwischen Aufgaben der Polizei, des
Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr wird der Einsatz deutscher Soldaten im Inneren
vorbereitet. Insgesamt betrachtet tragen die neuen VPR zur Gewalteskalation, zur
Entdemokratisierung und zum Sozialabbau bei und stellen damit das aggressivste und
gefährlichste Programm der Bundeswehr nach dem Zweiten Weltkrieg dar. Viele derer, die der SPD oder den Bündnisgrünen ihre Stimme gaben,
erwarteten nach dem Regierungswechsel einen Kurs ernst gemeinter Friedenspolitik und
konkrete Schritte zur Abrüstung. Die Chance dazu bestünde bis zum heutigen Tage, was in
den Verteidigungspolitischen Richtlinien erfreulich deutlich eingeräumt wird: »Das
sicherheitspolitische Umfeld Deutschlands ist durch veränderte Risiken und neue Chancen
gekennzeichnet. Eine Gefährdung deutschen Territoriums durch konventionelle Streitkräfte
gibt es derzeit und auf absehbare Zeit nicht.« (VPR II 9) Konkret bedeutet dies, dass die
Chance zu umfassender Abrüstung und Entmilitarisierung, zu Rüstungs- und
Standortkonversion nie größer war als heute. Doch die neuen Verteidigungspolitischen
Richtlinien weisen den Weg in die entgegensetzte Richtung. Friedenspolitische Richtlinien Krieg muss als Mittel der Politik geächtet und das
Völkerrecht als einziges legitimes Instrument zur Regelung zwischenstaatlicher Konflikte
gestärkt und weiterentwickelt werden. Gewaltsame Konfliktaustragung muss durch aktive
Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung ersetzt werden. Voraussetzung dafür ist
die Beseitigung von Kriegsursachen und -folgen (Armut, Ungerechtigkeit und
Umweltzerstörung). Menschenrechte und Demokratie müssen weltweit mit den Mitteln der
Gewaltfreiheit umgesetzt und verteidigt werden - so die berechtigten Forderungen der
Kooperation für den Frieden, einem bundesweiten Verband reputierter
Friedensorganisationen. Einen optimalen Ansatzpunkt böten
Friedenspolitische Richtlinien (FPR), an deren Formulierung sich auch die Deutsche
Friedensgesellschaft Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen im Rahmen der Kooperation
für den Frieden beteiligt.#8 Diese Richtlinien sollten unter anderem folgende Schritte
zur Abrüstung enthalten: * die verstetigte Senkung des Rüstungshaushaltes um mindestens fünf
Prozent pro Jahr zur Finanzierung von Friedensinstitutionen (Friedensforschung und
-politik) und Zivilen Friedensdiensten, der Waffenverschrottung sowie der deutlichen
Aufstockung des Entwicklungshilfeetats und der zivilen Katastrophenhilfe; * die Gründung eines Amtes für Abrüstung, Konversion und Zivile
Friedensdienste zur Organisation des Friedensprozesses; * die drastische Verkleinerung der Bundeswehr, beginnend mit der
Auflösung der Militäreinheiten, die den Militärinterventionen dienen (KRK, KSK); die
Umschulung der Soldaten, denn Auslandseinsätze der Bundeswehr sollten allenfalls
sinnvollen Maßnahmen dienen, beispielsweise der Überwachung von Wahlen oder dem
Minenräumen; * der Entwicklungs- und Produktionsstopp neuer Großwaffensysteme und
Verzicht auf die geplanten Beschaffung weiterer Lose offensiv orientierter Waffen; * der Stopp aller Rüstungsexporte und Lizenzvergaben, um
Scheindemokraten, Diktatoren und Terrorgruppen letztlich die Waffen zu entziehen; * der Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland; * die Mitwirkung an der Schaffung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung,
die Menschen nicht länger dazu zwingt, ihre Heimat zu verlassen und u.a. nach Europa zu
fliehen. Jürgen Grässlin ist Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK). Als Autor verfasste er mehrere Bücher
über die Bundeswehr und die Rüstungsindustrie. Seine Managerbiografien über Jürgen E.
Schrempp und Ferdinand Piëch wurden Bestseller und in mehrere Sprachen übersetzt. In
seinem aktuellen Buch »Versteck dich, wenn sie schießen. Die wahre Geschichte von
Samiira, Hayrettin und einem deutschen Gewehr« biografiert Grässlin Opfer deutscher
Rüstungsexporte. Quellenangaben #1 Verteidigungspolitische Richtlinien (VPR) vom 26.11.1992, Punkt 18;
zitiert nach: Grässlin, Jürgen: »Lizenz zum Töten. Wie die Bundeswehr zur
internationalen Eingreiftruppe gemacht wird«. München, 1997, S. 362 #2 a.a.O., S. 361, VPR vom 26.11.1992, Punkt 8 #3 a.a.O., S. 363, VPR vom 26.11.1992, Punkt 48 #4 Bündnis 90/Die Grünen: Programm zur Bundestagswahl 98. Grün ist der
Wechsel. Bonn 1998, S. 146 #5 Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): Verteidigungspolitische
Richtlinien, erlassen von Dr. Peter Struck, Bundesminister der Verteidigung; BMVg, Berlin,
21.05.2003 #6 VPR vom 21.05.2003, Punkt 8 #7 Bündnis 90/Die Grünen: Programm zur Bundestagswahl 98, a.a.O., S. 147 #8 weitere Informationen hierzu: DFG-VK, Velbert, (www.dfg-vk.de, www.schritte-zur-abruestung.de);
RüstungsInformationsBüro RIB e.V., Freiburg (www.rib-ev.de); Kooperation für den
Frieden, c/o Aktionsgemeinschaft Dienst für Frieden e.V. Bonn (www.friedensdienst.de). Entwicklungspolitik epd, September 2003, S. 33 ff.
Licence to Kill Anywhere? epd-Entwicklungspolitik 16/17/2003
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